Das Architektenrecht umfasst das Recht der Architekten und Ingenieure, deren Verhältnis untereinander, zum Bauherrn und zu den am Bau beteiligten Unternehmen.
Im weiteren Sinne umfasst es auch die von den Architekten einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, so insbesondere die jeweils geltende Bauordnung und die denkmalrechtlichen Vorschriften.
Weitere Ausführungen zum Architektenrecht, insbesondere zur Vergütung der Architekten finden Sie hier.
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